Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bärliner Trocknungstechnik – Inhaber:
Jihad Sawan
Ulmenstraße 6a, 13467 Berlin
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags sind Leistungen im Bereich der Wasserschadensanierung, insbesondere Leckageortung, Trocknung und ggf. Wiederherstellung, wie im individuellen Angebot an den Auftraggeber beschrieben.
2. Vertragsbestandteile
Bestandteile des Vertrags sind:
2.1. das individuelle Angebot von Bärliner Trocknungstechnik
2.2. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.3. die allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. ATV/VOB/C)
3. Vergütung und Zahlung
Die im Angebot vereinbarte Vergütung gilt ausschließlich für das benannte Objekt.
Eine Anzahlung kann laut Angebot fällig sein.
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zusatzleistungen werden nach Zeit- und Materialaufwand berechnet.
4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs sind schriftlich oder mündlich möglich, bedürfen jedoch unserer Bestätigung.
Bei gewünschten Zusatzleistungen unterbreiten wir ein separates Angebot. Ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers erfolgt keine Ausführung.
5. Arbeitsfreigabe und Baustellenvoraussetzungen
Der Auftraggeber gewährleistet freien Zugang zu den Arbeitsflächen und die notwendige Baufreiheit.
Eventuell erforderliche Räumarbeiten sind nicht Bestandteil des Angebots, sofern nicht ausdrücklich aufgeführt. Sie werden ggf. gesondert nach Zeitaufwand berechnet.
6. Strom, Wasser und Betrieb
Strom und Wasser werden bauseits unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Die elektrische Anlage muss den VDE-Richtlinien entsprechen.
Der Betrieb erfolgt über handelsübliche Schuko-Stecker. Adapter für Starkstrom sind bauseits zu stellen.
7. Geräteeinsatz und Laufzeit
Die geschätzte Trocknungsdauer basiert auf einem 24-Stunden-Dauerbetrieb.
Verkürzte Laufzeiten verlängern die Trocknungsdauer entsprechend.
Stillstandszeiten, Stromausfälle oder das unbefugte Abschalten von Geräten führen nicht zu Preisnachlass.
Ausfalltage oder Nichtnutzung werden nicht in Abzug gebracht.
Die Vorhaltezeit beginnt am Tag der Bereitstellung und endet am Tag der Rückgabe oder Abholung.
8. Wartung und tägliche Aufgaben
Die tägliche Entleerung der Wasserauffangbehälter erfolgt bauseits.
Für Schäden durch fehlende Wartung oder Überlauf übernehmen wir keine Haftung.
9. Temperatur und Raumklima
Für eine wirksame Trocknung ist eine Raumtemperatur von mindestens 14 °C erforderlich.
Bei Temperaturen über ca. 30–35 °C kann es zu Gerätestillstand kommen – dies stellt keinen Mangel dar.
10. Gerätehaftung und Rückgabe
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geräte gegen Diebstahl und Verlust zu sichern.
Bei Beschädigung oder Verlust behalten wir uns vor, Schadenersatz zu fordern.
Freimeldungen zur Abholung sind mindestens 3 Werktage vorher schriftlich mitzuteilen.
11. Bauzustand und Materialschäden
Beschädigungen an Bodenbelägen, Tapeten, Fliesen oder Abdichtungen in Nassräumen sind bauseits zu erneuern.
Wir übernehmen keine Schönheitsreparaturen, sofern nicht schriftlich vereinbart.
Risse und Spannungen an Wand-, Decken- oder Bodenflächen sowie an Einbauten (z. B. Türen, Möbel) infolge der Trocknung sind nicht von uns zu verantworten.
Die Erkennbarkeit und der Schutz verdeckter Leitungen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Eine Haftung für versehentliche Beschädigungen bei fehlender Kennzeichnung schließen wir aus.
12. Schadstoffe und Sicherheit
Eine vermutete oder bekannte Schadstoffbelastung (z. B. Asbest) ist vor Beginn schriftlich mitzuteilen.
Die Durchführung der Arbeiten kann bei Gefahr für Gesundheit und Sicherheit abgelehnt oder unterbrochen werden.
13. Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das fertiggestellte Werk abzunehmen.
Die Abnahme kann auch konkludent durch Ingebrauchnahme erfolgen.
Die Abnahme darf bei unwesentlichen Mängeln nicht verweigert werden.
14. Gewährleistung und Mängel
Mängelansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen gemäß § 634a BGB.
Erfolgt eine unbegründete Mängelrüge oder wird ein Zutritt zur Nachbesserung verweigert, behalten wir uns die Berechnung des entstandenen Aufwands nach ortsüblichen Stundensätzen vor.
15. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Berlin, zuständig ist das Amtsgericht Berlin-Wedding bzw. das Landgericht Berlin.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Hinweis:
Unser Angebot ist nur gültig, sofern die Ursache des Wasserschadens vor Beginn der Arbeiten vollständig beseitigt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, behalten wir uns eine Anpassung des Auftragsumfangs und ggf. eine Leistungsverweigerung vor.